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V&E HundeschuleNordharz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

V&E Hundeschule Nordharz · Stand: September 2026

Teilnahme

  1. Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes ist eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung sowie die behördliche Anmeldung des Hundes.
  2. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier am Training teilzunehmen, das kein Ansteckungsrisiko für andere Menschen oder Tiere darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Trainings körperlich gewachsen ist.
  3. Teilnehmende Hunde müssen gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft sein. Dies beinhaltet: Staupe (S), Parvovirose (P), Leptospirose (L), Hepatitis (H), Tollwut (T), Parainfluenza (Z). Zudem muss eine regelmäßige Entwurmung durchgeführt werden.
  4. Der Hundehalter verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Ebenso sind Verhaltensauffälligkeiten der V&E Hundeschule Nordharz vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
  5. Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten der V&E Hundeschule Nordharz teilnehmen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen.
  6. Die V&E Hundeschule Nordharz coacht und begleitet den Hundehalter bei der Ausbildung seines Hundes. Trainingsinhalte, Preise und Dauer der jeweiligen Angebote ergeben sich aus den aktuellen Informationen der V&E Hundeschule Nordharz.

Haftung

  1. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
  2. Die V&E Hundeschule Nordharz übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung oder Durchführung der gezeigten Übungen entstehen.
  3. Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
  5. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Trainingserfolg maßgeblich von der konsequenten Umsetzung durch den Hundehalter abhängt.
  6. Die V&E Hundeschule Nordharz behält sich vor, Trainingsstunden nach eigenem Ermessen abzubrechen.
  7. Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Anweisung der Trainerin handeln.
  8. Für Unfälle oder Verletzungen von Menschen oder Hunden übernimmt die V&E Hundeschule Nordharz keine Haftung.
  9. Bei Auseinandersetzungen zwischen Hunden haftet der jeweilige Hundehalter.
  10. Der Hundehalter stellt die V&E Hundeschule Nordharz von Ansprüchen Dritter frei.

Zahlung / Absage von Terminen

  1. Mit der Anmeldung zu einer Einzel- oder Gruppenstunde wird die jeweilige Gebühr fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung.
  3. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei Workshops gilt eine Absagefrist von 3 Tagen. Erfolgt keine fristgerechte Absage, wird der volle Betrag berechnet.
  4. Wird der Termin an ein anderes Mensch-Hund-Team übertragen, entfällt die Ausfallgebühr.
  5. Die V&E Hundeschule Nordharz behält sich vor, Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
  6. Versäumte Stunden werden nicht erstattet.
  7. Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, solange dies für die Gesundheit von Hund und Mensch vertretbar ist.
  8. Bei unzumutbaren Wetterbedingungen, Krankheit oder höherer Gewalt kann das Training abgesagt werden.
  9. Die V&E Hundeschule Nordharz behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
  10. Änderungen des Trainingsortes, des Ablaufs oder kleinere zeitliche Verschiebungen bleiben vorbehalten.
  11. Bei vorzeitigem Abbruch eines gebuchten Angebots besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  12. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt zu begleichen.

Sonstiges

  1. Die Angebote der V&E Hundeschule Nordharz sind freibleibend.
  2. Die Trainingsanforderungen werden individuell an Alter, Gesundheitszustand und körperliche Voraussetzungen des Hundes angepasst.
  3. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass Trainingserfolge nur durch konsequente Umsetzung im Alltag erzielt werden können.
  4. Die Trainingsorte werden individuell festgelegt.
  5. Die V&E Hundeschule Nordharz behält sich vor, bestimmte Hilfsmittel abzulehnen.
  6. Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten.
  7. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  8. Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen Verhalten und zur Einhaltung der Trainingsregeln.
  9. Die V&E Hundeschule Nordharz kann Teilnehmer bei groben Verstößen oder Gefährdung anderer Personen oder Hunde vom Training ausschließen.
  10. Während des Trainings sind Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer grundsätzlich nicht gestattet.
  11. Die V&E Hundeschule Nordharz ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen für eigene Zwecke und Veröffentlichungen zu nutzen. Möchte der Kunde dies nicht, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Es gelten alle auf der Homepage beschriebenen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (siehe Datenschutzerklärung).
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.